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Umfassende Liste


Gesetze und Verordnungen

Hier finden Sie eine ausführliche Liste an Gesetzestexten und Verordnungen, die für Sie als Fahrlehrer*in oder Mitarbeiter*in einer Fahrschule von Bedeutung sind. 

Gesetzestexte

Gesetz über das Fahrlehrerwesen

Das „Gesetz über das Fahrlehrerwesen“, auch genannt „Fahrlehrergesetz“ (FAHRLG) regelt die Ausbildung von Fahrlehrer*innen sowie die Ausübung des Fahrlehrerberufes.
Es befasst sich unter anderem mit den Themen „Fahrlehrererlaubnis“, „Fahrschulerlaubnis“ oder „Fahrlehrerausbildungsstätten“. Es ist somit die wichtigste gesetzliche Grundlage der Branche.

Das Fahrlehrergesetz wird durch folgende Verordnungen geregelt:

  • Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschulAusbO),
  • die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG),
  • die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (FahrlAusbV) und
  • die Fahrlehrer-Prüfungsverordnung (FahrlPrüfV).
Straßenverkehrsgesetz

Das Straßenverkehrsgesetz enthält die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts. Es enthält Vorschriften wie „Verkehrsvorschriften“ oder „Straf- und Bußgeldvorschriften“.
Zudem umfasst es auch die Regelungen zum „Fahrzeugregister“ oder zum „Fahrerlaubnisregister“.

Das Straßenverkehrsgesetz wird durch folgende Verordnungen geregelt:

  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • die Fahrerlaubnisverordnung(FeV),
  • die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und
  • die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

Verordnungen

Fahrerlaubnis-Verordnung

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Korrekt heißt sie "Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr". Sie befasst sich mit der Frage, wer wann und unter welchen Umständen ein Fahrzeug führen darf.

So beinhaltet sie folgende Regelungen:

  • Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr,
  • Regelungen zur Führung von Kraftfahrzeugen,
  • Register (z. B. zentrales Fahrerlaubnisregister oder Fahreignungsregister),
  • Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben sowie 
  • Durchführungs-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften.
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG) ist eine umfassende und wichtige Verordnung, die die Anforderungen an Fahrlehrer*innen, Fahrschulen und Ausbildungsstätten regelt. 

Sie beinhaltet Regelungen zu folgenden Themen: 

  • Anforderungen an Fahrlehrer*innen und Fahrschulen,
  • Anforderungen an Fahrlehrerausbildungsstätten, 
  • Anforderungen an Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis, 
  • Überwachung, 
  • Fortbildung sowie
  • das örtliche Fahrlehrerregister.
Straßenverkehrs-Ordnung

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschreibt Verhaltensregeln im Straßenverkehr, wie Geschwindigkeit und Abstand, und beinhaltet auch die offiziellen Verkehrszeichen und Regelungen zum Bußgeld. 

Die StVO regelt folgende Themen: 

  • Allgemeine Verkehrsregeln wie Geschwindigkeit, Abstand oder Überholen,
  • Zeichen und Verkehrseinrichtungen und
  • Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) regelt, wie ihr Name sprechend sagt, die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Sie soll die StVZO nach und nach ablösen. 

Sie beinhaltet unter anderem Folgendes: 

  • Regelungen zum (internetbasierten) Zulassungsverfahren (Erstzulassung, Wiederzulassung und Halter- bzw. Wohnsitzwechsel),
  • Regelungen zur zeitweiligen Teilnahme am Straßenverkehr, 
  • Regelungen zur Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr, 
  • Regelungen zur Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge und
  • Regelung zur Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister.

Ausnahmen zu Versicherungszeichen werden in der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FSZAusnV) geregelt.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Die Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelte gemeinsam mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das deutsche Straßenverkehrsrecht. Derzeit wird die StVZO abgebaut und durch andere Verordnungen wie die Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder die Fahrererlaubnis-Verordnung abgelöst. 

Aktuell (Stand April 2022) werden noch Regelungen zu Bereichen wie 

  • Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung oder 
  • Kraftfahrzeuge und deren Anhänger

in der StVZO normiert. 

Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschulAusbO) hat zum Ziel, eine bundesweit einheitliche Ausbildung von Fahrschüler*innen zu gewährleisten. So soll garantiert werden, dass Schüler*innen zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen von Fahrzeugen befähigt werden. Als ein weiteres Ziel nennt die Verordnung die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung. 

Diese Themen werden in der Verordnung normiert: 

  • Ziel und Inhalt der Ausbildung, 
  • Allgemeine Ausbildungsgrundsätze,
  • Theoretischer Unterricht, 
  • Praktischer Unterricht, 
  • Abschluss der Ausbildung, 
  • Ausnahmen und
  • Ordnungswidrigkeiten.
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung

Die Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbV) regelt die Ausbildung von Fahrlehrer*innen. 

Sie umfasst folgende Bereiche: 

  • Ort und Ablauf der Ausbildung, 
  • Fahrlehrerausbildungsstätte,
  • Ausbildungsfahrschule und 
  • Einweisungsseminar.
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung

Die Fahrlehrer-Prüfungsverordnung (FahrlPrüfV) reguliert die Fahrlehrer-Prüfung von Fahrlehreranwärter*innen. 

Diese Bereiche umfasst die Verordnung:

  • Die Zusammensetzung oder die Berufung der Mitglieder von Prüfungsausschüssen sowie
  • die Durchführung der Fahrlehrerprüfung (Zulassungsverfahren, Prüfungstermine, Fachkundeprüfung oder Bewertung).

Weitere Dokumente und Formulare


Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
Der BVF stellt dort auch Dokumente, Merkblätter und Formulare zur Verfügung. 
 

Zur Webseite der Bundesvereinigung

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