Wir konnten keinen Kontakt zu dieser PLZ finden. Bitte wenden Sie sich an +49 89 203043-0
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Wichtige Information für alle Fahrlehrer:
Im Oktober 2025 wird es keine Änderungen am Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung und am Fahraufgabenkatalog für die praktische Prüfung geben.
Diese Entscheidung - so sagt TÜV / DEKRA arge tp - wurde in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie den zuständigen Landesbehörden getroffen. Der Grund ist einfach:
Damit sich alle Beteiligten – Fahrschulen, Prüfer und Behörden – gut auf die kommenden Neuerungen rund um OFSA2 vorbereiten können, wird ausreichend Vorbereitungs- und Umsetzungszeit eingeräumt.
Was bedeutet das konkret?
Alle aktuellen Informationen zur Fahrerlaubnisprüfung, die nicht über das Verkehrsblatt oder den Bundesanzeiger veröffentlicht werden, stellt die TÜV | DEKRA arge tp 21 auf ihrer Website bereit.

Auf der Website finden Sie umfassende Informationen zu OFSA 2 und dessen Auswirkungen auf Ihren Fahrschulalltag. Wir bieten Ihnen detaillierte Einblicke in Zeitpläne und die nächsten politischen Schritte und zeigen Ihnen, wie Sie OFSA 2 sinnvoll und praxisnah in Ihr Unterrichtskonzept integrieren können.


Der Bundesrat hat dem Ersten Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) zugestimmt und die rechtliche Grundlage für E-Learning geschaffen. Die konkrete Ausgestaltung hängt allerdings noch von der Verordnung ab.

Neue IHK-Prüfungsfragen, rechtliche Neuerungen und viele weitere Rahmenbedingungen der beschleunigten Grundqualifikation haben sich verändert. Zeit, dass Sie Ihr Unterrichtsprogramm auf den neuesten Stand bringen.