Unser Versprechen


Sie bilden aus. Wir kümmern uns um OFSA 2

Herzlich willkommen auf unserer Website. Hier finden Sie umfassende Informationen zu OFSA 2 und dessen Auswirkungen auf Ihren Fahrschulalltag. Wir bieten Ihnen detaillierte Einblicke in Zeitpläne und die nächsten politischen Schritte und zeigen Ihnen, wie Sie OFSA 2 sinnvoll und praxisnah in Ihr Unterrichtskonzept integrieren können.

OFSA2. Ohne System geht es nicht

OFSA2 stellt die bedeutendste Veränderung in der Fahrschüler-Ausbildung der letzten 25 Jahre dar. Diese Reform bringt zahlreiche Umbrüche mit sich, eröffnet jedoch mit einem starken Partner wie dem Vogel-System noch viel mehr Chancen! Wir informieren Sie umfassend und zeigen Ihnen, wie das Vogel-System auf OFSA2 reagiert.

Vogel System Kreis

Zeitplan


Wann kommt OFSA2? 

Kommentar


Die Verordnung ist entscheidend!

Der Zeitplan für das Gesetz ist noch offen. Da jedoch alle Regelungen, mit Ausnahme der Anzeigepflicht für den synchronen digitalen Unterricht (Onlineunterricht), durch die Verordnung geregelt werden können, ist das Gesetz für die Neuregelung nicht entscheidend. Selbst wenn das Gesetz erst in der neuen Legislaturperiode verabschiedet wird, ist die Verordnung bereits vorher gültig.

Novelle der Fahrschulausbildung


Simulatoren gehört die Zukunft

Simulator Premium freigestellt vor weißem Hintergrund

Bei der Vorstellung der Eckpunkte zur Novelle der Fahrschulausbildung wurde auch der zukünftige Einsatz von Simulatoren skizziert. Die Verkehrsminister*innen hatten sich zuvor auf folgende Eckpunkte geeinigt:

  • B197: Der Schaltnachweis (B197) kann vollständig auf dem Simulator erbracht werden.
  • „Alles“, bis auf Sonderfahrten: Es wird keine Vorgaben für den Stundenumfang geben. Nur die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen nicht am Simulator absolviert werden.
  • Kann-Bestimmung: Es gibt keine Verpflichtung, die Ausbildung auf Simulatoren anzubieten.
  • Ausbildungshoheit liegt bei den Fahrschulen: Der sinnvolle und zielgerichtete Einsatz von Simulatoren obliegt der pädagogischen Freiheit des Fahrlehrers. Regelmäßige Lernerfolgsfeststellungen sind wichtig. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Ausbildungsziel für den Realverkehr erreicht wird.
  • Zertifizierung: Die Anforderungen an Simulatoren sollen möglichst technologieoffen formuliert und pro Simulatormodell in einer Konformitätsbescheinigung festgestellt werden.

Mehr Informationen zu Fahrsimulatoren

B197


10 Schaltstunden plus Ausbildungsfahrt am Simulator möglich

Dynamische Darstellung des Simulator Premiums in einem dunklen Raum mit Deckenbeleuchtung auf schwarzem Boden

Am 14. Oktober 2024 wurden die Eckpunkte der Novelle der Fahrschülerausbildungsordnung vorgestellt. Die Maßnahme mit den größten Auswirkungen auf Ihren Fahrschulalltag ist zweifellos diese, die Sie bereits heute proaktiv angehen können:

Zukünftig können im Rahmen von B197 alle 10 Schaltstunden sowie die Überprüfungsfahrt vollständig am Simulator durchgeführt werden.

Für Sie bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung hinsichtlich des Fuhrparks. Wenn Sie als Fahrschule ausschließlich B197 anbieten, besteht zukünftig keine Notwendigkeit mehr, Schaltfahrzeuge anzuschaffen oder die „Schaltstunden“ in einem Fahrzeug mit Fahrlehrer durchzuführen. Dies führt zu geringeren Fuhrparkkosten, weniger Personalkosten und somit zu mehr Flexibilität und einem höheren Deckungsbeitrag.

Mehr Informationen zu Simulatoren in der Fahrausbildung

  • Abbildung des Lenkrads und Cockpits des Simulators

    Simulator erhöht die Schaltkompetenz

    01Weiterlesen
  • Zum ersten Mal vorgestellt: Der brandneue Vogel Simulator PREMIUM

    02Weiterlesen
  • Können Fahrschul-Simulatoren Schaltkompetenz vermitteln? 

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    Klar strukturierter Ausbildungsverlauf

    Es wurde ein strukturierter Ausbildungsplan mit vier Lernbereichen und 28 Ausbildungseinheiten entwickelt, der den Ausbildungsverlauf weitgehender als bisher vorgibt.

    • Die Ausbildung gliedert sich in Lernbereiche.
    • Die Lernbereiche gliedern sich in Ausbildungseinheiten.
    • Ausbildungseinheiten bestehen aus: Selbstständigem Lernen, theoretischem Unterricht und fahrpraktischer Ausbildung
    • Die Lernbereiche sind in vorgegebener Reihenfolge zu absolvieren.
    • Ein neuer Lernbereich soll erst begonnen werden, wenn der Lernerfolg des vorherigen Bereichs festgestellt und dokumentiert wurde.
    • Die Obergrenze von zwei Doppelstunden Theorieunterricht wird gestrichen.
    • Das Thema „System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen“ (Thema 1 im Lernbereich 1) ist für alle Schüler*innen obligatorisch. Es muss in Präsenz stattfinden und soll von allen Schüler*innen als Erstes absolviert werden.
    • Ansonsten können Fahrlehrer*innen entscheiden, wann innerhalb eines Lernbereichs eine Ausbildungseinheit absolviert werden kann.
    • Die Verpflichtung, Ausbildungspläne aufzustellen und bekannt zu machen, entfällt.
    • Die veranschlagte Lernzeit pro Lernbereich beträgt 630 Minuten. Daraus ergeben sich Theorieeinheiten von  7 x 90 Minuten.

     

    Verbindliche Lernstandskontrollen sind vorgesehen

    Der Übergang in einen neuen Lernbereich darf nur nach dokumentierter Lernstandskontrolle erfolgen. Diese können systemseitig, z. B. durch den geführten Lernweg in der Fahren Lernen App, erfolgen. Die genaue Ausgestaltung der Lernstandskontrollen nach Lernbereich 1 und vor allem nach Lernbereich 2  ist noch nicht festgelegt und Teil der weiteren Diskussion. 

    Lernzeitverlängerung: Mehr Lernen mit E-Learning

    Neue Inhalte, eine neue Ausbildungsstruktur und der Einsatz von E-Learning führen zu einer Modernisierung des gesamten Unterrichts. Eine Verlängerung der Lernzeit soll durch E-Learning vor und eventuell auch nach dem Theorieunterricht erreicht werden.

    Bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis können die klassenübergreifenden theoretischen Ausbildungsinhalte vollständig durch selbstständiges Lernen erarbeitet werden. Dadurch entfallen die bisher vorgeschriebenen sechs Doppelstunden.

    Neue Ausbildungsinhalte: Elektromobilität, Assistenzsysteme und Gefahrenwahrnehmung

    • Die Ausbildungsinhalte werden Kompetenzbereichen zugeordnet.
    • Grund- und Zusatzstoff wird zu klassenspezifischem und klassenübergreifendem Stoff. 
    • Für jede Ausbildungseinheit werden Kompetenzen, Mindestausbildungsinhalte für das selbstständige Lernen, den theoretischen Unterricht und die fahrpraktische Ausbildung vorgegeben. 
    • Die bisherigen Inhalte werden aktualisiert; z. B. erhalten Gefahrenwahrnehmung und Fahrerassistenzsysteme mehr Gewicht. 

    Neue Theorieprüfung: Überarbeitung des Fragenkatalogs ist angedacht

    Im Zuge von OFSA 2 muss der Fragenkatalog angepasst werden. Folgende Maßnahmen sind angedacht:

    • Es soll zunächst keine neuen Fragen geben.
    • Jede einzelne Frage wird einem Kompetenzbereich zugeordnet.
    • Das Bewertungssystem wird überarbeitet. Es wird zukünftig nur noch Fragen mit einem Punkt geben.
    • Bestimmte Kriterien, die zum Nicht-Bestehen führen, sind in Planung, müssen aber noch konkret benannt werden.

    Neuerungen für die Klassen C und D

    • Die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten soll reduziert werden.
    • Ein gemeinsamer, klassenübergreifender Stoff wird eingeführt. Dieser kann bei der Erweiterung auf eine andere Klasse durch e-learning (selbstständiges Lernen) absolviert werden.
    • Die Abgrenzung zur Berufskraftfahrer-Qualifikation soll klarer gestaltet werden.

     

    Verbindlich und strukturiert


    Verzahnung von Theorie und Praxis

    Eine engere und verbindlichere Verzahnung von Theorieunterricht, selbstständigem Lernen und praktischer Ausbildung ist vorgesehen. Der Ausbildungsverlauf spielt dabei eine entscheidende Rolle, da er festlegt, welche Inhalte ein Schüler gelernt haben sollte, um in den nächsten Bereich vorzurücken.

     

    Die aktuellen Informationen (Oktober 2024) zum Stichwort „Online-Unterricht“ (auch synchrones E-Learning genannt) besagen: 

    • Online-Unterricht ist optional. Sie müssen als Fahrschule keinen Online-Unterricht anbieten.
    • Der Theorieunterricht kann vollständig als Präsenzunterricht oder als Kombination von Präsenzunterricht mit synchronem digitalen Lernen durchgeführt werden. 
    • Online-Unterricht ist als Ergänzung gedacht: Keiner der Lernbereiche des Theorieunterrichts darf ausschließlich online erfolgen. 
    • Online-Unterricht darf nur zu ausgewählten Themen stattfinden. Diese beziehen sich überwiegend auf die Aneignung von Kenntnissen und Regelwissen. Für einstellungsbezogene oder das Sozialverhalten betreffende Inhalte ist der Präsenzunterricht verpflichtend. Die Grafik zeigt, welche Themen sich für den Online-Unterricht eignen.  (Stand Oktober 2024)
    • Eine Mischform von Präsenz oder digitalem Unterricht (hybrider Unterricht) ist nicht vorgesehen. Theorieunterricht darf digital oder vor Ort stattfinden. 
    • Maximal 25 Leute dürfen am Online-Unterricht teilnehmen. 
    • Online-Unterricht darf nur von anerkannten Fahrschulen durchgeführt werden. 
    • Bei Schüler*innen im Ersterwerb kann Online-Unterricht 43 % der Lernzeit ausmachen – bei Erweiterern sogar bis zu 71 %  
    • Die technischen Vorgaben der Anlage 2a DV-FahrlG gelten auch hier. 

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    Hintergrundwissen zu OFSA2. Die optimierte Fahrschüler-Ausbildung

    Was ist OFSA2? 

    Im Rahmen des BASt-Projekts „Ansätze zur Optimierung der Fahrschulausbildung in Deutschland“ (OFSA I) wurden 2016 Vorschläge für optimierte Ausbildungsstrukturen und verschiedene Ausbildungsvarianten entwickelt. Im Folgeprojekt „Fahranfängervorbereitung in Deutschland – Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Optimierung der Fahrausbildung“ (OFSA II) wurden konkrete Verbesserungsvorschläge in Bezug auf Inhalte, Methoden und Ablauf der Fahrschülerausbildung erarbeitet. Die Ergebnisse des Projekts fließen in die aktuell anhängige Novelle der Fahrschülerausbildung ein.

    Was ist das Ziel von OFSA2? 

    Die durch das OFSA2-Projekt initiierte Reform der Fahrschulausbildungsordnung zielt darauf ab, die rund 25 Jahre alte Ausbildungsordnung zu modernisieren, um sie an aktuelle Anforderungen anzupassen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

    Zentrale Elemente sind:

    • Digitalisierung und Effizienzsteigerung in der Ausbildung von Fahrschüler*innen
    • Verlängerung der Lernzeit durch einen Blended-Learning-Ansatz
    • Engere Verzahnung von selbstständigem Lernen, Theorieunterricht und Praxis
    • Fokus auf Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
    • Integration von E-Learning und digitalen Elementen
    • Verbesserung der Lernstandserfassung und Prüfungsreifefeststellung
    • Entwicklung eines Kompetenzrahmens mit Standards und Mindestinhalten
    Zwei junge Männer in Jeanshemden schütteln sich die Hand
    © fizkes / iStock

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