BO-Kraft Kommentar

Artikel-Nr.: 24015
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Omnibus-, Taxi- und Mietwagenunternehmer müssen die Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) befolgen. Die Kommentierung liefert Antworten auf alle Fragen, die Unternehmen und allen sonstigen Verantwortlichen in diesen Unternehmen wie z.B. Betriebsleitern bei der Planung und im täglichen Betrieb begegnen.

Die 28. Auflage berücksichtigt die zahlreichen Änderungen des Personenbeförderungsrechts insgesamt, aber auch der BOKraft durch das im August 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts, sowie auch alle weiteren in der Zwischenzeit bekanntgegebenen Änderungen an den betroffenen Gesetzen und Verordnungen.

Hervorzuheben sind insbesondere die neue Verkehrsart bzw. Verkehrsform des Linienbedarfsverkehrs sowie des gebündelten Bedarfsverkehrs, beide zur Durchführung von Poolingverkehren. Aktualisiert wurden auch die Einführung in das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Überblick über die Sozialvorschriften im Personenverkehr. Der umfangreiche und erweiterte Anhang enthält alle relevanten weiteren Gesetze und Vorschriften, teilweise mit Einführung und Hinweisen.

Bis zur 27. Auflage bearbeitet von Dr. Gerhard Hole (†), ab dieser Auflage erstmalig und vollständig neu bearbeitet von Thomas Grätz.

Änderungen und Erweiterungen u.a. in folgenden Bereichen:

  • § 1 Geltungsbereich
  • § 3 Pflichten des Unternehmers
  • § 4 Betriebsleiter
  • § 9 Verhalten bei Krankheit
  • § 25-31 (3. Abschnitt, 3. Taxen, Mietwagen und gebündelter Bedarfsverkehr), z.B. neuer § 28a Navigationsgerät
  • § 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
  • § 37 Beförderungsentgelte
  • § 39 Benutzung des Taxischildes
  • § 41 Hauptuntersuchungen
  •  Einführung in das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

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